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Der SBLV ist erfreut über die Botschaft des Bundesrates zur Stärkung mitarbeitender Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft im Scheidungsfall.

Medienmitteilung SBLV | 09.12.2024

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Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall finanziell besser abgesichert werden. Dazu hat der Bundesrat am 6. Dezember 2024 eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Mit dieser Änderung wird die im Jahr 2021 angenommene Motion 19.3445 «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall» umgesetzt. Die Motion verlangte, dass Ehepartner:innen und Personen in eingetragener Partnerschaft, die an der Arbeit auf dem Landwirtschaftsbetrieb beteiligt sind, bei einer Scheidung finanziell besser entschädigt werden.
Mit dieser Änderung des Landwirtschaftsgesetzes werden neue Bedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der individuellen Strukturverbesserungen eingeführt, wenn die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Beratungsgespräch des Paares und die Regelung gewisser Modalitäten der Zusammenarbeit.

Der SBLV begrüsst die Bereitschaft des Bundesrates, diese Änderung zu unterstützen. Sie stellt eine weitere Verbesserung für Ehepartner:innen und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen dar, die sich für landwirtschaftliche Betriebe und die Landwirtschaft engagieren. Der SBLV zählt darauf, dass das Parlament diese Lösung unterstützt.

Auch die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, verfolgt dieses Ziel. Der SBLV unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich die vorgeschlagenen Änderungen zu Gunsten der Ehepartnerinnen, Ehepartner und Personen in eingetragener Partnerschaft.

Für weitere Auskünfte:
Anne Challandes, Präsidentin SBLV
challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04

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