Prüfungsunterlagen / Informationen / Anmeldung
Prüfungsordnung für die BP Bäuerin FA / bäuerlicher Haushaltleiter FA
Die Prüfungsordnung ist die Grundlage für die Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung. Sie wurde durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und gilt für die Berufsprüfung der Bäuerin / des bäuerlichen Haushaltleiters.
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.
Wegleitung
Die Wegleitung regelt die weiterführenden Bestimmungen über die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen. Zur Wegleitung gehören weitere Anhänge sowie die Modulbeschriebe.
Infoveranstaltung über die Schlussprüfung Herbst 2026
Am 14. und am 17. Januar 2026 haben die Informationsveranstaltungen über die Berufsprüfung Bäuerin / bäuerl. Haushaltleiter mit Fachausweis vom Herbst 2026 stattgefunden. Es wurden Informationen zum Anmeldeverfahren, zur Projektarbeit und zur Schlussprüfung abgegeben.
Die nächsten Infoveranstaltungen finden im Juni 2026 statt.
Modulliste
Die Modulliste gibt den Überblick über die an der Berufsprüfung anrechenbaren Module. Sie sind gegliedert in:
Pflichtmodule: 9 Module über die Themen Familie, Haushaltsmanagement, Ernährung, Gartenbau, Produkteverarbeitung und landwirtschaftliche Betriebslehre, Recht und Buchhaltung.
Wahlmodule: diverse Module, von denen mindestens zwei ausgewählt werden. Die Themen gehen von Tierhaltung über textiles Gestalten bis zu agrotouristischen Modulen.
Für die Anmeldung zur Berufsprüfung Bäuerin / bäuerl. Haushaltleiter müssen alle 9 Pflichtmodule sowie mindestens 2 Wahlmodule bis zum Anmeldetermin der Berufsprüfung erfolgreich bestanden sein. Es können keine Modulabschlüsse nachgemeldet werden.
Gleichwertigkeitsanerkennung von Modulen aufgrund Vorbildung
Pflichtmodule: es werden nur erfolgreich absolvierte Abschlüsse von eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen aus dem Berufsfeld Land- und Hauswirtschaft anerkannt.
Wahlmodule: es werden nur erfolgreich absolvierte Abschlüsse oder Teilabschlüsse von eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen anerkannt.
Anleitung zur Schlussprüfung
Die Schlussprüfung Bäuerin FA ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil ist das Verfassen einer Projektarbeit. Darin sind drei gewählte Module (davon mind. 1 Pflichtmodul) vernetzt. Der zweite Teil ist die mündliche Präsentation dieser Projektarbeit und der dritte Teil ein Fachgespräch zu einer fiktiven Situation, im Zusammenhang mit den drei gewählten Modulen. Der Anhang 1 zur Wegleitung gibt der Kandidatin Hinweise, was in den einzelnen Teilen erwartet wird.
Die Beurteilungskriterien ab Prüfung Frühling 2019 sind in den folgenden Beurteilungsbogen ersichtlich.
Ausschreibung und Anmeldung zur Berufsprüfung
Die Berufsprüfung wird zentral und gesamtschweizerisch ausgeschrieben. Die Berufsprüfung wird zwei Mal pro Jahr angeboten.
Deutschschweiz (Prüfungsleitung Bäuerin D): Frühling und Herbst (deutsch)
Westschweiz (Prüfungsleitung Bäuerin F): Frühling (französisch)
Die Anmeldung erfolgt per Post an die Chefexpertin.
Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr erhoben. Weitere Informationen dazu siehe unter Punkt 5 „Einschreibegebühr“ im untenstehenden Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Gesuche für Spezialfälle, welche die Schlussprüfung bzw. die Projektarbeit betreffen, müssen spätestens mit der Anmeldung zur Schlussprüfung eingereicht werden. Spätere Gesuche werden zurückgewiesen.
Repetenten verwenden bitte das verkürzte Anmeldeformular.
Kosten der Schlussprüfung
| Fr. | 200.00 | Einschreibegebühr bei Anmeldung |
| Fr. | 700.00 | Prüfungsgebühr |
| Fr. | 65.00 | Diplom- und Registriergebühr |
| Fr. | 200.00 | Pauschales Kursangebot zur Prüfungsvorbereitung |
Die Kurse zur Prüfungsvorbereitung sind freiwillig und umfassen folgendes Angebot:
- 1. Kurs „Themen- und Modulwahl / Zielformulierung / Anmeldung“ (1 Tag)
- 2. Kurs „Erarbeitung der Projektarbeit“ (1/2 Tag)
- Kursdossier
Das Video „Themen- und Modulwahl“ für den 1. Kurs sowie die digitalen Lernmodule „Präsentation“ und „Fachgespräch“ werden im Selbststudium erarbeitet und sind permanent auf unserer Website aufgeschaltet.
Eigener Haushalt / Haushalt Referenzbetrieb
Aus der Anleitung zur Schlussprüfung BP Bäuerin – Anhang 1 der Wegleitung (Kapitel 2.1.) – siehe weiter oben auf dieser Seite unter „Anleitung zur Schlussprüfung“ – geht hervor, dass die Projektarbeit über den Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Betriebes verfasst wird. Wird ein eher betriebliches Thema gewählt, muss dabei der bäuerliche Haushalt miteinbezogen werden und die Bäuerin eine zentrale Rolle spielen.
Erläuterung durch die Prüfungsleitung zum besseren Verständnis:
Nur der Haushalt der Betriebsleitung selbst gilt als «Haushalt des direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebes». Ist die Kandidatin nicht selbst Bäuerin in diesem Haushalt, wird der Betrieb als Referenzbetrieb und nicht als eigener Betrieb betrachtet.
Bei einem Referenzbetrieb erhält die Kandidatin durch die Bäuerin den Auftrag, zu einem Thema eine Projektarbeit zu schreiben. Die Kandidatin schreibt die Projektarbeit in jedem Fall selbst. Unter anderem erarbeitet sie Lösungsansätze, erläutert ihre eigenen Überlegungen und zeigt auf, wie diese mit der Betriebsleitung abgesprochen werden. Sie verfasst die Projektarbeit im Auftrag der Betriebsleitung.
Im Kapitel Analyse – persönliche Situation stellt sich die Kandidatin vor und verschafft den Experten so ein Bild über sich selbst. In der übrigen Arbeit geht es um den von der Bäuerin erteilten Auftrag.
Für Situationen, welche nachfolgend nicht aufgeführt sind, soll mit der Prüfungsleitung Kontakt aufgenommen werden.
| Eigener Haushalt | Haushalt Referenzbetrieb |
| Die Kandidatin/der Kandidat ist: – selbst Betriebsleiter:in – sind (Ehe-) Partner:in der Betriebsleitung und führt den Betriebsleiterhaushalt. Dies gilt auch bei Betriebs- oder Generationengemeinschaften. Es ist kein Gesuch nötig, um über den «eigenen Haushalt» die Projektarbeit verfassen zu können. |
Die Kandidatin/der Kandidat ist: – Tochter/Sohn – Schwiegertochter/Schwiegersohn – Cousine/Bruder/Schwägerin/Vater – Angestellter / Praktikantin – befreundet mit der Betriebsleitung – «nur» Auftragnehmer:in für die Erarbeitung der Projektarbeit In diesem Fall ist man für die Projektarbeit Auftragnehmer:in und stellt die Interessen und Bedürfnisse der Betriebsleitung (im Wesentlichen auch der Bäuerin/Haushalt) in den Fokus des Projektthemas. Aus der Projektarbeit muss ersichtlich sein, dass die Interessen abgeholt und eingeflochten worden sind und die Ergebnisse mit den Auftraggebern besprochen/analysiert wurden. Obschon das Projekt von Beginn an realistisch sein muss, ist die Kandidatin nicht dafür verantwortlich, dass das Projekt effektiv umgesetzt wird. Steht die Kandidatin kurz vor der Hofübernahme (innerhalb von 1 bis 2 Jahren) hat sie die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen, um die Projektarbeit über ihren eigenen Haushalt zu verfassen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der Gesuchsvorlage. |
Gesuch um Anerkennung eines Moduls/Nachteilsausgleich/eigener Haushalt
Hier finden Sie Vorlagen resp. Informationen dazu, wie Sie ein Gesuch an die Prüfungsleitung formulieren können.












