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Internationaler Welt-Landfrauentag.

Landfrauen stärken: Neue gesetzliche Fortschritte sichern Betriebe und Rechte von Frauen in der Landwirtschaft

Medienmitteilung des SBLV vom 15.10.2024

Bedeutung der Landfrauen und Bäuerinnen in der Schweiz
Landfrauen und Bäuerinnen tragen wesentlich zur Entwicklung der ländlichen Räume und der Landwirtschaft bei. Die Frauen stellen einen Drittel (36 %) der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Von diesen 54’000 Frauen ist die Mehrheit ein Familienmitglied des Betriebsleiters (Agrarbericht 2023). 7,2% der Betriebe werden von einer Frau geleitet, in der Kategorie der Frauen bis 35 Jahre steigt dieser Anteil sogar auf 26% (gemäss der letzten Umfrage des BLW von 2022).

Hintergrund des Internationalen Tags der Landfrauen
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den „Internationalen Welt-Landfrauentag“ ins Leben gerufen, um den bedeutenden Beitrag der Landfrauen zur landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung, zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und zur Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten zu würdigen. Die Lage von Frauen weltweit muss verbessert werden, ihre Anliegen müssen gehört und ernst genommen werden. Die Vereinten Nationen betonen: „Landfrauen sichern die Ernährung ihrer Gemeinden, stärken die Klimaanpassungsfähigkeit und fördern die wirtschaftliche Entwicklung. Dennoch behindern geschlechtsspezifische Ungleichheiten, wie diskriminierende Gesetze und soziale Normen, in Verbindung mit raschen wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Veränderungen, ihre volle Entfaltung, so dass sie oft hinter Männern und städtischen Frauen zurückbleiben.“

Der Einsatz des SBLV in der Schweiz:
Aktuelle Fortschritte und zukünftige Entwicklungen
Trotz der Fortschritte in den letzten 90 Jahren, insbesondere im rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich, ist der SBLV weiterhin aktiv in mehreren laufenden Prozessen, um die Stellung von Frauen in der Landwirtschaft zu stärken.

Ab Januar 2023: Diskriminierung von Lebenspartner:innen beim Bilden von Betriebsgemeinschaften beseitigt
Seit Januar 2023 haben Lebenspartner:innen, die jeweils einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb führen, die Möglichkeit, sich unter den gleichen Bedingungen wie andere Betriebs-gemeinschaften (etwa zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Kolleg:innen) zusammenzuschliessen und gemeinsam zu arbeiten. Dabei behält jeder Betrieb seine eigene Identität. Dies ist besonders wichtig um sicherzustellen, dass Betriebe, die von Frauen geführt werden, nicht unsichtbar oder in andere Einheiten integriert werden, wodurch sie verschwinden könnten. Diese Diskriminierung wurde dank des Antrages des SBLV, den Artikel 2 Absatz 3 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung zu streichen, beseitigt.

Ab 2027: Versicherungsschutz und rechtliche Verbesserungen
Ein minimaler Versicherungsschutz für Ehepartner:innen und Personen in eingetragenen Partnerschaften, die regelmässig auf landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten, wird ab 2027 verpflichtend. Andernfalls sind Kürzungen bei den Direktzahlungen vorgesehen.

In politischer Diskussion: Stärkung der Rechte von Frauen bei Scheidungen und bei der Revision des bäuerlichen Bodenrechts
Zurzeit befinden sich Lösungen zum Thema Scheidung sowie die Revision des bäuerlichen Bodenrechts in politischer Beratung. Diese soll die Position von Nichteigentümer-Ehegatten weiter stärken. Hierzu zählen etwa ein Vorkaufsrecht beim Verkauf des Betriebs, eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bei grösseren Investitionen sowie Finanzierungsmöglichkeiten für Scheidungsansprüche. Der SBLV erwartet positive Ergebnisse, die einen bedeutenden Fortschritt für Landfrauen und Bäuerinnen darstellen würden.

Ziele für die Zukunft
Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die von der UNO angestrebten Ziele zu erreichen und Frauen die gleichen Chancen wie Männern zu bieten, damit sie ihr Potenzial voll entfalten können. Der SBLV bleibt entschlossen, diesen Weg weiter zu verfolgen!

Für weitere Auskünfte:
Anne Challandes, Präsidentin, challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04
Kathrin Bieri, Geschäftsführerin, bieri@landfrauen.ch Tel. 056 441 12 63

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